Heimspielstätte

Das Parkkonzept für unsere Heimspiele in der Kreissporthalle Lübbecke wurde überarbeitet und sieht nun wie folgt aus:

Ab sofort ist der komplette Parkplatz auf der Südseite der Halle unseren VIP-Gäste, Fanbussen und Mitarbeiter bzw. Dienstleister vorbehalten.

Für alle anderen Zuschauer befinden sich folgende kostenlose Parkplätze im direkten Umfeld der Halle:

  • am Hallenbad
  • an der Stadthalle (Zufährt über die Rahdener Straße, 146 Plätze)
  • Parkplatz auf der Nordseite der Halle (begrenzte Zahl an Stellplätzen).Des Weiteren gibt es in der näheren Umgebung folgende öffentliche Parkplätze:

Des Weiteren gibt es in der näheren Umgebung folgende öffentliche Parkplätze:

  • Parkplatz Königsmühle (Königsmühle 2, Ecke Berliner Straße/ Bergertorstraße, 256 Plätze, 1.300 Meter zur Halle, 2 h für 1 €)
  • Parkplatz Weingarten (Weingartenstraße 22, ca. 50 Plätze, 1.300 Meter zur Halle, 2 h für 1 €)
  • Parkhaus Ost (Gerbergasse 4, 256 Plätze, 900 Meter zur Halle, 2 h für 1 €)
  • Parkplatz Gänsemarkt (Ostertorstraße 1, 137 Plätze, 750 Meter zur Halle, 2 h für 1 €)

Wir empfehlen daher weiterhin die Anreise mit dem kostenfreien GWD-Fanshuttle. Dieser fährt ab der Sporthalle Olafstraße in Dankersen jeweils 90 Minuten und ab der KAMPA-Halle jeweils 75 Minuten vor Anpfiff.

Hinweise für den Besuch in der Kreissporthalle Lübbecke

Erkennbar alkoholisierte Zuschauer (0,8-Promille-Grenze!) oder Zuschauer, die unter Drogen stehen, erhalten keinen Einlass.

In der gesamten Halle gilt Rauchverbot!

Verboten in der Kreissporthalle Lübbecke sind Waffen aller Art sowie Flaschen, Krüge oder andere Gegenstände, die als Wurfgeschosse genutzt werden könnten. Ebenfalls verboten sind u.a. pyrotechnische Artikel, Gasdruckfanfaren, Laserpointer. Eigene Getränke dürfen nicht mit in die Halle genommen werden.

Fahnen, Trommeln oder andere Lärminstrumente sind im Sitzplatzbereich nicht erlaubt.

Fahnen und Trommeln  sind für Gästefans oberhalb des Gästeblocks (D) erlaubt.

Der Ordnungsdienst ist befugt, beim Hallenzutritt eine Kontrolle der Zuschauer durchzuführen und auch Einsicht in mitgebrachte Taschen, Rucksäcke etc. zu nehmen. Darüber hinaus kann der Ordnungsdienst auch Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet oder anderweitig für Gefahr sorgen könnten, in Verwahrung nehmen.

Das Mitführen von Fotoapparaten, Videokameras o.ä. Medien bis zu einer Länge von 15 cm inklusive Objektiv ist zur rein privaten Nutzung erlaubt. Foto-, Film, Video- oder Tonbandaufnahmen zum Zweck der kommerziellen Nutzung oder öffentlichen Darstellung sind nicht erlaubt.

Kontingent für Gästefans:

Für unsere Gäste haben wir den Block D reserviert.

Tickets sind buchbar über:

  • den Ticketshop auf der GWD-Homepage
  • alle Vorverkaufsstellen unseres Partner ADticket

Trommeln und Fahnen:

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Trommeln nur oberhalb der Tribüne auf den Stehplätzen erlaubt sind. Insgesamt sind fünf Trommeln gestattet. Auf der Sitzplatztribüne sind keine Trommeln geduldet, weil wir nur so eine Behinderung der anderen Zuschauer vermeiden können. Unsere Ordner sind angewiesen, im Bedarfsfall die Trommeln einzusammeln und nach dem Spiel wieder herauszugeben. Für jedes Spiel müssen Trommeln im voraus einzeln angemeldet werden.

Ansprechpartner:

Für Fragen steht Ihnen das Geschäftsstellenteam unter der Mailadresse 

**@gw********.de











 gerne zur Verfügung.

1. Geltungsbereich der ATGB

1.1 Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan ATGB) gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages-und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (fortan Ticket oder Tickets) von GWD Minden oder von autorisierten Dritten (autorisierte Verkaufsstellen) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (Handballspielen).

 

2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen von GWD Minden sind grundsätzlich nur bei der GWD Minden Handball-Bundesliga GmbH & Co. KG selbst oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle von GWD Minden autorisiert ist, kann unter www.reservix.de oder unter www.gwd-minden.de bei Vorverkaufsstellen eingesehen werden. Für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen können statt oder ergänzend zu den ATGB abweichende Bestimmungen gelten.

2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz von GWD Minden dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Der Kunde erhält online eine Bestätigung über den Eingang des Vertragsangebotes. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand der Tickets kommt der Vertrag zwischen GWD Minden und dem Kunden auf Grundlage der ATGB zustande.

2.3 Beschränkungen: GWD Minden behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren.

2.4 Besuchsrecht: Durch den Vertragsschluss mit GWD Minden oder mit einer autorisierten Verkaufsstelle über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 10 (Besuchsrecht). GWD Minden erfüllt die ihr obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden, indem sie diesem einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewähren. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Ausnahmefälle können nur von GWD Minden bei gesonderten Ticketaktionen genehmigt werden.

 

3. Dauerkarte

3.1 Dauerkarte: Eine Dauerkarte berechtigt den Kunden, alle Heimspiele in der Handball Bundesliga der laufenden Saison zu besuchen. Der Besuch von eventuell stattfindenden Sonderspielen ist hiervon ausgeschlossen. Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (01.07. eines Jahres bis Saisonende des Folgejahres). Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

3.2 Außerordentliche Kündigung: Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 3.1 ist jede Vertragspartei berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund für GWD Minden liegt insbesondere dann vor, wenn GWD Minden nach Maßgabe der Ziffern 9.4, 10.7 und 10.8 dazu berechtigt sind, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen. Ein eventuell ausgesprochenes Hallenverbot, das aufgrund einer Handlung ausgesprochen wurde, die gegen die Hausordnung der Spielstätte verstößt berechtigt nicht zum Umtausch und/oder der Auszahlung der restlichen Spiele einer Saison.

3.3 Umsetzung auf Antrag des Dauerkarteninhabers: Der Inhaber einer Dauerkarte kann die Zuteilung eines neuen Platzes in der Halle beantragen (Umsetzung). Eine Umsetzung stellt keine Kündigung der Dauerkarte dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umsetzung, sie erfolgt aus Kulanzgründen und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Platzkapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Für die Umsetzung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden.

3.4 Umsetzung durch GWD Minden: Im Fall von Umbaumaßnahmen, die den betroffenen Sitzplatz oder Block betreffen, und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere in den Fällen 10.6) ist GWD Minden berechtigt, dem Inhaber einer Dauerkarte für einzelne Spiele oder den Rest der Saison einen neuen Platz in der Halle zuzuteilen. Der neue Platz hat derselben Preiskategorie zu entsprechen oder berechtigt den Dauerkarteninhaber zur Erstattung der anteiligen Differenz der Dauerkartenpreise bezüglich des alten und des neuen Platzes.

 

4. Ermäßigte Tickets

4.1 Ermäßigungsberechtigung: Ermäßigungsberechtigt für Tageskarten – soweit verfügbar – sind Schüler (nur Vollzeit), Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, FSJler und Bundesfreiwilligendienstleistende. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt.

4.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle – soweit existent: amtliche bzw. offizielle – Ermäßigungsnachweis ist beim Hallenzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zur Halle verweigert werden, der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Halle sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden. Es gilt bei Anrechnungen von etwaigen Ermäßigungen das jeweilige Kaufdatum des Tickets.

4.3 Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 9 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zur Halle als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag (Aufwertung).

 

5. Zahlungsmodalitäten

5.1 Ticketpreise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, PayPal, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis werden evtl. Versandkosten und/oder eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben.

5.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist GWD Minden berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt GWD Minden vorbehalten.

5.3 Widerrufsrecht: Ungeachtet dessen, dass GWD Minden Tickets über Fernkommunikationsmittel gemäß § 312b Abs. 2 BGB anbietet, liegt ein Fernabsatzvertrag nach §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht vor. Hieraus ergibt sich, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht. Jedwede Bestellung ist folglich nach Bestätigung durch GWD Minden bindend und zur Abnahme als auch zur Bezahlung der Tickets verpflichtend.

 

6. Versand und Hinterlegung

6.1 Versand: Der Versand der Heimspieltickets und/oder der Dauerkarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Heimspieltickets und/oder Dauerkarten beim Versand trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von GWD Minden oder des beauftragten Dritten vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch GWD Minden.

 

7. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

7.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss innerhalb zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Kunden, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 15 genannte Kontaktadresse erfolgen. Mängel in diesem Sinne sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt GWD Minden dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche obliegt der Kulanz von GWD Minden.

7.2 Defekt: Im Falle des Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets (z.B. Dauerkarte) sperrt GWD Minden das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus.

7.3 Abhandenkommen: GWD Minden ist über das Abhandenkommen von erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. GWD Minden ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Falle des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets kann nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden auf Kulanzbasis eine Neuausstellung des Tickets erfolgen. In diesem Fall kann für die Ausstellung von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ pro Karte erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet GWD Minden Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhanden gekommener Tickets, welche keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, können aus Sicherheitsgründen nicht vorgenommen werden.

 

8. Rücknahme und Erstattung

8.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn GWD Minden Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 BGB anbietet, liegt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Fernabsatzvertrag vor. Daher existiert kein Widerrufsrecht.

8.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 9.3 zulässig.

8.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Spiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung noch nicht endgültig terminiert war, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, GWD Minden trifft nachweislich ein Verschulden für die örtliche Verlegung oder den Abbruch der Veranstaltung.

8.4 Wiederholungsspiel: Im Falle eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung, das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

8.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist GWD Minden berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten bzw. Dauerkarten zu sperren. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung von GWD Minden den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet. Bearbeitungs- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

 

9. Nutzung und Weitergabe

9.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch in der Halle, zur Durchsetzung von Hallenverboten, zur Trennung von Fans der aufeinander treffenden Mannschaften und zur Unterbindung des nicht autorisierten Weiterverkaufs von Tickets, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans, liegt es im Interesse von GWD Minden und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a)      Tickets öffentlich, bei Auktionen und/oder bei nicht autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten,

b)     Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben,

c)      Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,

d)     Tickets an nicht seitens von GWD Minden autorisierte gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,

e)     Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von GWD Minden kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,

f)       Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere gegen die ein Hallenverbot besteht, oder die in den letzten fünf Jahren wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot und/oder Hallenverbot erlassen wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,

g)      Tickets an Fans von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

h)     Tickets weiterzugeben, wenn dieses aufgrund anderweitiger behördlicher Anordnungen (z.B. im Pandemiefall) untersagt ist.

 

9.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn

a)      kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinn der Regelung in Ziffer 9.2 vorliegt,

b)     der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist und letzterer mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und GWD Minden einverstanden ist, und

c)      auf Verlangen von GWD Minden Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer des neuen Ticketbesitzers mitgeteilt wird.

 

9.4 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 9.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist GWD Minden berechtigt,

a)      die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Halle zu verweigern bzw. ihn aus der Halle zu verweisen,

b)     Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 9.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,

c)      betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;

d)     in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.

 

9.5 Jegliche Vervielfältigung von Dauerkarten oder sonstigen Berechtigungsausweisen, wie z.B. die Vervielfältigung von Parkberechtigungsausweisen, ohne Zustimmung von GWD Minden ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 

10. Zutritt zur Halle und Verhalten in der Halle

10.1 Hallenordnung: Der Zutritt zur Halle unterliegt der Hallenordnung des Betreibers bzw. Mieters. Mit Zutritt zur Halle erkennt jeder Ticketinhaber die Hallenordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich.

10.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht GWD Minden und beauftragten Dritte jederzeit zu. Den Anordnungen von GWD Minden, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung im Vorfeld und während einer Veranstaltung ist stets Folge zu leisten. Sollten mit den Behörden abgestimmte Sicherheitskonzepte zum Einsatz kommen, so ist den darin aufgeführten Regelungen und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch Folge zu leisten. Insbesondere hat sich der Kunde vor dem Betreten der Spielstätte einer Leibesvisitation zu unterziehen. Diese wird durchgeführt, wenn konkrete Anhaltspunkte für deren Notwendigkeit (z.B. Mitführen einer Tasche) vorliegen oder der betreffende Kunde nach einem vorher festgelegten Stichprobenmuster (z.B. jeder 10 Besucher) ausgewählt wurde.

10.3 Zutrittsrecht: Ein Ticketinhaber ist nur zum Hallenzutritt berechtigt, wenn er ein Besuchsrecht gemäß Ziffer 2.5 erworben hat, d.h. insbesondere ein gültiges bzw. elektronisch freigeschaltetes Ticket besitzt. Es ist möglich, dem Kunden den Zutritt zu verweigern, bzw. diesen vom Veranstaltungsort zu entfernen, wenn er sich nicht an die Verhaltensregeln und alle anderen am Veranstaltungsort geltenden Regeln und Sicherheitsvorkehrungen hält oder (z.B. unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen verhaltensverändernden Substanzen) die Veranstaltung oder das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Zuschauer stört. Im Falle der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

10.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz in der Halle einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung von GWD Minden oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte, Gesundheitsschutz) erforderlich ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.5 Fanblocks: Die Bereiche der Heim- und Gästefans sind im Hallenplan ausdrücklich gekennzeichnet. In diesen und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen der Halle kann es zu Sicht- und Lärmbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und das Betätigen von Trommeln, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da GWD Minden aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können (Gästefans), der Zutritt zu und/oder der Aufenthalt in diesen Bereichen nicht gestattet. GWD Minden, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zu diesen Bereichen zu verweigern und/oder diese Personen aus diesen Bereichen zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich der Halle zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus der Halle verwiesen oder der Zutritt zur Halle verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

10.6 Verhalten in der Halle: In den nachfolgend aufgeführten Fällen ist GWD Minden, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, Ticketinhabern bzw. Kunden den Zutritt zum Hallenbereich zu verweigern und/oder sie der Halle zu verweisen:

a)      Im gesamten Hallenbereich ist es untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt (ausgenommen aus hygienischen Gründen getragener Mund-Nase-Schutz) zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.

b)     Im gesamten Hallenbereich ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände, sperrige Gegenstände, Getränkebehälter (sofern nicht in der Halle gekauft), illegale Drogen, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit und den Komfort andere Besucher, Spieler und/oder Offizieller zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.

c)      Im gesamten Hallenbereich ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische, fremdenfeindliche und/oder politisch-extremistische Propagandamittel, Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese in der Halle unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen und/oder provokativ-beleidigenden Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Hallenbereich verboten.

d)     Der Aufenthalt in der Halle zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung von GWD Minden und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. In jedem Fall ist es untersagt, Bild- und/oder Tonaufnahmen, ganz oder teilweise über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die eigens für solche Aktivitäten benutzt werden können (z.B. Diktiergerät, Kameras, etc.), dürfen ohne vorherige Zustimmung von GWD Minden nicht in die Halle gebracht werden.

e)     Es ist insbesondere untersagt, im Hallenbereich gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,

f)       Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.

g)      Es ist verboten, die Spielstätte zu verunreinigen oder zu beschädigen, z.B. durch Wegwerfen von Gegenständen oder Bemalen oder Bekleben von Wänden oder Mobiliar. Besucher, die die Spielstätte verunreinigen, können entschädigungslos der Spielstätte verwiesen werden. GWD Minden behält sich die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche vor.

10.7       Sollten durch behördliche Maßnahmen / Vorgaben zusätzliche Einschränkungen erfolgen, werden diese separat ausgewiesen und sind entsprechend zu befolgen.

10.8 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 10.6, bei wiederholten Verstößen gegen Ziffer 10.4, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb der Halle kann GWD Minden ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen in Ziffer 10.6, Absatz 1 entsprechend der Regelung in Ziffer 9.4 die dort aufgeführten Maßnahmen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber treffen.

10.9 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 10.6, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder der Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände, kann GWD Minden von den zuständigen Verbänden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. GWD Minden ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB mit der Folge, dass GWD Minden einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion von GWD Minden entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.

 

11. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für von GWD Minden oder autorisierte Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton ein, wenn nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

 

12. Haftung für Personen-/ Gegenstandsschäden

GWD Minden weist darauf hin, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen, Spieler und Spielgeräte (z.B. Bälle) in den Zuschauerbereich gelangen können. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit durch den Zuschauer während des gesamten Spielbetriebs unerlässlich. Für etwaige Personen und/oder Sachschäden übernimmt GWD Minden keinerlei Haftung. Ausnahmen hierzu bildet ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens GWD Minden.

 

13. Vertragsstrafe

13.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.6, ist GWD Minden ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.

13.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

 

14. Haftung

Der Aufenthalt am und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. GWD Minden, die gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

 

15. Datenschutz

GWD Minden verarbeitet die vom Besteller übermittelten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der in der Bundesrepublik geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur für die Erstellung und Abwicklung des Dauerkarten-Abonnement-Vertrags verwendet. GWD Minden ist berechtigt, die durch den Abonnenten mitgeteilte Daten an Dritte zu übermitteln, die mit der Durchführung des Dauerkarten-Abonnement-Vertrags beauftragt sind, soweit dies zur Erstellung und Abwicklung des Dauerkarten-Abonnement-Vertrags erforderlich ist.

Ferner stimmt der Besteller der Weitergabe seiner Daten an Dritte insoweit zu, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Beziehungen zwischen GWD Minden und dem Besteller bzw. zur Bereitstellung der angeforderten Angebote notwendig und erforderlich ist.

Jeder Besteller kann der Nutzung/Speicherung seiner Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber GWD Minden in Textform, z.B. per E-Mail an

ti*****@gw********.de











widersprechen. Dies kann allerdings dazu führen, dass GWD Minden zur Erfüllung ihrer vertragsgemäßen Aufgaben bzw. zur Bereitstellung der entsprechenden Dienste nicht mehr in der Lage ist. Eine Haftung von GWD Minden oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bei Verhängung eines bundesweiten Hallen- und/oder Stadionverbotes werden Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Grund und Dauer des Hallen- und/oder Stadionverbotes zur Durchsetzung dieses Verbotes an die HBL übermittelt, die die Daten an die Verantwortlichen der örtlichen Hallen weiterleitet.

Sofern der Besteller einer Weiterverwendung ausdrücklich widersprochen hat, ist GWD Minden nicht berechtigt, die vom Besteller erhaltenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote von GWD Minden zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

 

16. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets von GWD Minden können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden:

GWD Minden Handball-Bundesliga GmbH & Co. KG
Marienstr. 32
32427 Minden
Telefon: +49 0571 300 10
Telefax: +49 0571 300 12
E-Mail:

ti*****@gw********.de











16.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

16.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Frankfurt (Ticketkauf über Reservix), oder Minden (Ticketkauf über GWD Minden).

16.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Minden. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Minden vereinbart.

 

17. Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

Stand: 18.08.2020

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