AGB Teilnahme Handballcamp

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GWD Minden Handball-Bundesliga GmbH & Co.KG
Marienstraße 32 – 32427 Minden

und

des TSV GWD MINDEN e.V.
Olafstraße 3
32423 Minden

zur Durchführung des „GWD Ferien-Handballcamps“

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Camps, die durch die  GWD Minden Handball-Bundesliga GmbH & Co.KG und den TSV GWD MINDEN e.V., durchgeführt werden und bei denen sich die Teilnehmer (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten) direkt bei GWD Minden anmelden. Sie gelten insbesondere für alle Angebote und Leistungen aus Katalogen, Prospekten, Flyern und Internetseiten, die durch GWD Minden Handball-Bundesliga GmbH & Co.KG und TSV GWD MINDEN e.V. (im Folgenden GWD), soweit nicht ausdrücklich anderslautende Absprachen und Bestimmungen getroffen werden, bereitgestellt werden.

Klärung der Bezeichnungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

GWD: Ausrichter des Camps (GWD Minden Handball-Bundesliga GmbH & Co.KG und den TSV GWD MINDEN e.V.).

Camp-Teilnehmer oder Teilnehmer: Person, die die angebotene Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt.

Kunde: Erziehungsberechtigter bzw. gesetzlicher Vertreter von nicht volljährigen Teilnehmern, der die Buchung vornimmt und damit allen Inhalten von Datenschutzbedingungen, AGB´s sowie vertraglichen Inhalten bestätigt.

II. Abschluss des Vertrages

(1) Mit der Anmeldung für ein Camp (durch Buchung auf der Internetpräsenz https://www.gwd-minden.de/aktionen/anmeldung-handball-camp/) bietet der Kunde GWD den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Camp-Ausschreibung und dieser Geschäftsbedingung sowie – soweit diese zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen dem Kunden bei der Buchung vorliegen – aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung kann in Ausnahmen auch schriftlich, per Telefax, via Telefon oder per E-Mail erfolgen.

(2) Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (Onlineformular) wird GWD dem Kunden den Eingang der Buchung bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch der angemeldeten Person auf Teilnahme am Camp.

(3) Der Vertrag über die Camp-Teilnahme kommt erst mit der Buchungsbestätigung von GWD an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt GWD dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.

(4) Mit Abschluss des Vertrages werden die Daten des Kunden und des Teilnehmers in unserem Pool für den Versand von Newslettern integriert. Der Kunde kann diesem Punkt schriftlich widersprechen. Mit dem Widerspruch erhält der Kunde keinen Newsletter seitens GWD.

III. Leistungen

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen von GWD ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite „www.gwd-minden.de/handballcamp“ inkl. sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

(2) Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Camp-Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und jedenfalls nicht zu einer wesentlichen Änderung der von GWD geschuldeten Leistung führen.

(3) Etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der geänderten Leistungen bleiben von Abschnitt (2) unberührt.

IV. Zahlung / Textilien

(1) Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen von GWD durch den Kunden fällig.

(2) Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb zwei Wochen vor Beginn des Camps, kann GWD die Individualisierung und Anlieferung der Textilien zum Camp-Termin nicht gewährleisten.

(3) Bei Rücktritt gem. Abschnitt VII. Abschnitt (1) ist der Kunde unbeschadet seines Rücktritts vom Camp-Vertrag zur Abnahme der Camp-Ausrüstung, die für den Camp-Teilnehmer bestellt und angefertigt wurde, verpflichtet. In diesem Falle wird die gesamte Camp-Ausrüstung (Hummel-Ausrüstung oder anderer Ausrüster / ohne Eintrittskarten) per Post zugeschickt und der Kunde hat hierfür eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 zu zahlen. Dieser Punkt kann bei entsprechenden Nachbuchungen entfallen.

(4) Der Kunde haftet in eigener Person für alle Zahlungsverpflichtungen, die durch seine Buchung begründet werden.  GWD kann die Vertragsannahme davon abhängig machen, dass der Kunde zuvor seine Vertretungsbefugnis für Dritte nachweist.

(5) Nimmt der Kunde bzw. der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm vertragsmäßig durch GWD angeboten wurden, nicht in Anspruch, ohne dass ein Rücktritt vom Camp-Vertrag insgesamt vorliegt, hat er insoweit keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Camp-Preises.

V. Pflichten des Kunden und der Teilnehmer

(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm ihn schriftlicher und / oder mündlicher Form vor und während des Camps durch GWD erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt VI Absatz (1) durch GWD für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigenturm im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen von GWD hat der Teilnehmer (oder der Kunde in Vertretung für den Teilnehmer) das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. GWD ist berechtigt, die Teilnahme am Camp von der Erbringung dieses Nachweises abhängig zu machen.

(3) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung in der Lage sein, die üblichen und altersangemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige Sportveranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt.

(4) Der Kunde versichert mit seiner Buchung, dass ihm zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Tatsachen über die Person des Teilnehmers bekannt sind, aus denen sich gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen ergeben, die einer Camp-Teilnahme entgegenstehen bzw. diese beeinträchtigen könnten. Der Kunde ist verpflichtet, GWD über etwaige entsprechende Veränderungen unverzüglich zu informieren.

(5) GWD ist berechtigt, den Teilnehmer vom Camp auszuschließen, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Camp-Anforderungen nicht gewachsen ist oder es nachträglich Kenntnis davon erlangt, dass die Angaben des Kunden hierzu unzutreffend waren. Sollten ansteckende Krankheiten vorliegen, wird der Teilnehmer vom Camp ausgeschlossen. Wir verweisen hierbei auf die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, die in diesem Falle Anwendung finden.

(6) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich der Teilnehmer frei und ohne permanente Beobachtung auf dem Veranstaltungsgelände (Innen- und Außenbereich des Sporthallengeländes) bewegen darf und ist dafür verantwortlich, dass sich die Teilnehmer nicht vom Veranstaltungsgelände entfernen.

(7) Ausdrücklich liegt die Sicherstellung der Einhaltung der Punkte 1-6 bei dem Kunden in Vertretung des Camp-Teilnehmers.

VI. Kündigung und Rücktritt durch GWD

(1) GWD ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Camp-Durchführung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung für GWD unzumutbar ist. Insbesondere behält sich GWD das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) oder strafbaren Handlungen den Teilnehmer sofort aus dem Camp auszuschließen.

(2) Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Kunde oder der Teilnehmer schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten gem. Abschnitt IV Absatz (1) – (4) dieser Bedingungen bzw. sonstigen Regeln und Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Camps bzw. im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer objektiv gerechtfertigt sind, sowie in den Fällen des Abschnittes V.

(3) Im Falle einer gem. Absatz (1) und (2) berechtigten Kündigung behält GWD den Anspruch auf den vollständigen Camp-Preis. GWD muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von GWD bleiben durch diese Regelung unberührt.

(4) Beim Nichterreichen der in der Camp-Ausschreibungen genannten oder mit dem örtlichen Veranstalter vereinbarten Mindestteilnehmerzahl (70% der geplanten Teilnehmer) ist GWD berechtigt, vom Camp-Vertrag zurückzutreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl in der Buchungsbestätigung angegeben war oder darin auf die jeweilige Camp-Ausschreibung verwiesen wurde, in der die Zahl genannt wird und GWD dem Kunden gegenüber die Absage des Camps unverzüglich mitteilt, nachdem feststeht, dass das Camp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.

(5) Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder wegen sonstiger Gründe nicht durchgeführt wird, die weder vom ausrichtenden Verein noch von GWD oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind, soll der Vertrag mit der Maßgabe weiterhin gelten, dass GWD und der Verein einvernehmlich einen neuen Durchführungstermin festlegen, um die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt binnen eines Zeitraums von 12 Monaten noch durchzuführen. Sollte der Kunde zum neugewählten Zeitraum nicht teilnehmen können, erstattet GWD den gesamten Camp-Preis.

VII. Widerrufsrecht des Kunden

(1) Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Camp-Vertrag zurücktreten:

a) Der Rücktritt ist gegenüber GWD schriftlich zu erklären

b) Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von GWD zu leisten. Bei Rücktritt:

– mehr als 31 Tage                 Rücktrittskosten: 0% vom Camp-Preis / Erstattung: 100%

– 30 bis 20 Tage                     Rücktrittskosten: 50% vom Camp-Preis / Erstattung: 50%

– 19 bis 10 Tage                     Rücktrittskosten: 75% vom Camp-Preis / Erstattung: 25%

c) Erfolgt der Rücktritt 9 oder weniger Tage vor dem Camp-Beginn, so ist der volle Camp-Preis zu zahlen.

d) Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Seine vertraglichen Verpflichtungen werden hiervon nicht berührt, soweit nicht der Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag des Kunden eintritt bzw. eine eigene vertragliche Verpflichtung (Eigenbuchung) begründet.

(3) Widerrufsrecht des Kunden

a) Sofern die Buchung via E-Mail oder Internetformular erfolgt, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

b) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

GWD Minden Handball-Bundesliga GmbH & Co.KG
Marienstraße 32
32427 Minden
Fax: 0571 / 30010
E-Mail:

**@gw********.de











GWD mit der Ausführung seiner Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

d) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für GWD mit deren Empfang.

(4) GWD behält sich vor, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videomaterial anzufertigen, auf dem auch das teilnehmende Kind individuell oder in einer Gruppe abgebildet ist.

a) Die Bilder und Videos dürfen von GWD für Eigenwerbungs- und Präsentationszwecke verwendet werden. Die gilt auch für Eigenwerbung, welche eindeutig einem kommerziellen Zweck dient. Auch die Nutzung in der Berichterstattung externer Informationsmedien (Zeitung, Radio, Onlinenachrichtendienste, o. ä.) ist hierdurch freigegeben.

b) Die unter Punkt a) erteilte Nutzungserlaubnis erstreckt sich zeitlich und räumlich unbegrenzt und unbefristet über alle Arten von Medien und Datenträger.

c) Der Verkauf der Bilder und das Übertragen von Nutzungsrechten an Dritte (bis auf die in Punkt a) angeführten Ausnahmen) ist untersagt. Eine Vervielfältigung der Bilder, welche nicht im direkten Zusammenhang mit den unter Punkt a) genannten Zwecken steht, ist ebenfalls untersagt.

VIII. Haftung

(1) GWD haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungshilfen. GWD haftet nur dann bei fahrlässiger Verletzung von Pflichten, wenn es sich hierbei um solche handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. vertragswesentliche Pflichten). Im letztgenannten Fall haftet GWD jedoch ausschließlich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. GWD haftet bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

(2) GWD haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von GWD oder eines seiner Erfüllungshilfen verursacht wurde.

(3) GWD haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die auf die Beschaffenheit oder Gefahren des Veranstaltungsgeländes (Räumlichkeit und Außenbereich) sowie der Sporthalle zurückzuführen sind, soweit der Schaden nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von GWD oder eines seiner Erfüllungshilfen (mit-)verursacht wurde.

(4) Erfolgt eine Absage der Veranstaltung (Rücktritt gemäß Abschnitt VI Absatz (4)) durch GWD gegenüber dem Kunden später als 3 Tage vor Camp-Beginn, so ist GWD verpflichtet, dem Kunden einen etwaigen Nichterfüllungsschaden zu ersetzen.

(5) Außer im Fall des vorstehenden Absatz (4) ist eine über die Rückerstattung des Camp-Preises hinausgehende Haftung von GWD, gleich aus welchem Grund, aufgrund des Rücktritts ausgeschlossen, sofern beim Rücktritt die in Abschnitt V genannten Pflichten des Kunden und des Teilnehmers nicht erfüllt sind.

(6) Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berührt.

IX. Sonstiges

(1) Die örtliche Camp-Leitung von GWD gilt regelmäßig als bevollmächtigt, alle Rechte von bzw. für GWD wahrzunehmen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart bzw. mitgeteilt wird.

(2) Alle Angaben in Katalogen, Prospekten, Flyern sowie auf der Internetseite „www.gwd-minden.de/handballcamp“ von GWD entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren die früheren Publikationen von GWD für Camp-Leistungen und Termine jeweils ihre Gültigkeit.

© GWD Minden