Teilnahmebedingungen Einlaufkinder

Bewerben können sich Vereinsmannschaften mit Kindern und Jugendlichen bis 10 Jahre.

Bei den Spielen der 2. Handball-Bundesliga und des DHB-Pokals haben mindestens 10 bis maximal 16 Kinder einer Vereinsmannschaft die Möglichkeit, zusammen mit unseren Spielern in die KSH-Lübbecke einzulaufen.

Bei mehreren Bewerbungen auf denselben Termin entscheidet das Los über die Gewinner-Gruppe, die als Einlaufkinder teilnehmen darf.

Die endgültige Vergabe des Termins obliegt der GWD Minden Handball Bundesliga GmbH. Das Gewinner-Team wird mit einem entsprechenden Zeit-Vorlauf per E-Mail kontaktiert. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Preises ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Kinder müssen am Spieltag eine halbe Stunde vor Spielbeginn an der Kreissporthalle in Lübbecke eintreffen. Mitzubringen sind saubere Turnschuhe, sowie möglichst einheitliche Sporthosen. Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie in direkter Kommunikation mit dem Verantwortlichen von GWD Minden.

Die T-Shirts dürfen die Kinder selbstverständlich als Erinnerung an den großen Tag behalten.

Im Gewinn ist jeweils eine Tageskarte für die Kinder enthalten. Pro vier Kinder gibt es jeweils eine Freikarte für Erwachsene dazu (weitere Karten können in Absprache mit der GWD-Geschäftsstelle erworben werden).

Die GWD Minden Handball Bundesliga GmbH haftet nicht für unmittelbare oder Folgeschäden, die den Teilnehmern durch die Teilnahme an den Einlaufkindern bei den Heimspielen von GWD Minden entstehen.

Die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter erklären sich mit Folgendem unwiderruflich einverstanden: Die im Rahmen der Einlaufkinder zu den Heimspielen von GWD Minden angefertigten Bild- und Videoaufnahmen, auf denen möglicherweise die teilnehmenden Kinder und/oder Begleitpersonen der teilnehmenden Vereinsmannschaften zu sehen sind, dürfen von der GWD Minden Handball Bundesliga GmbH in unveränderter oder veränderter Form ohne zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkungen selbst oder durch Dritte, die mit Ihrem Einverständnis handeln, in Druckpublikationen, Online-Medien und auf den Websites der oben genannten Veranstalter sowie in den sozialen Netzwerken im Internet veröffentlicht werden.